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Charta Oecumenica

Die Charta Oecumenica ist eine Vereinbarung der Kirchen Europas aus dem Jahr 2001. Sie wurde vom Rat der Europäischen Bischofskonferenzen, CCEE (Römisch-katholische Kirche) und von der Konferenz Europäischer Kirchen, KEK (evangelische und freikirchliche Kirchen, Orthodoxe , Anglikaner, Alt-Katholiken) beraten und beschlossen und am 22. April 2001 feierlich unterzeichnet.

Über 300 Kirchen waren an der Vorbereitung, den verschiedenen Entwürfen und der endgültigen Beschlussfassung beteiligt. Ostern 2001 wurde sie feierlich in Straßburg unterzeichnet. Seitdem ist sie in vielen Ländern Europas von Kirchen, Gemeinden und ökumenischen Gruppen angenommen worden und hat das ökumenische Zusammenleben beeinflusst. In Deutschland wurde die Charta Oecumenica von den Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen auf dem 1. Ökumenischen Kirchentag in Berlin 2003 in einem feierlichen Gottesdienst angenommen.

Die Charta Oecumenica besteht aus 12 ökumenischen Leitlinien. Diese befassen sich mit der Einheit der Kirchen, ihrer Zusammenarbeit, ihrem gesellschaftlichen Auftrag in Europa und dem Verhältnis zu den anderen Religionen. Die Charta Oecumenica unterscheidet sich von allen anderen ökumenischen Vereinbarungen. Ihre Besonderheit besteht darin, dass sie aus Selbstverpflichtungen der Kirchen besteht: sie selbst sind dafür verantwortlich, dass die ökumenischen Leitlinien im Miteinander der Kirchen mit Leben gefüllt werden.

Die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland bietet Material an, damit Gemeinden und Gruppen mit der Charta Oecumenica konkrete ökumenische Schritte machen können.

Hier können Sie den vollständigen Text der Charta Oecumenica downloaden:
[ Charta Oecumenica im PDF-Format ]